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Seminarberatung
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen unseres Veranstaltungsprogramms und unseren Weiterbildungen.
Die Mitarbeiter/-innen unserer Geschäftsstelle sind Ihnen behilflich und vermitteln Sie an die zuständigen Studienleiter/-innen.
Sollten Sie uns einmal nicht direkt erreichen rufen wir Sie gerne zurück oder melden uns per E-Mail.
Die Ansprechpartner/-innen der Regionalstellen stehen Ihnen ebenfalls für die regionalen Veranstaltungen zur Beratung zur Verfügung. Brauchen Sie hierzu Hilfe, sprechen Sie uns gerne an.
Weiterbildung finanzieren
Weiterbildung kostet – und nicht immer übernimmt der Arbeitgeber die Kosten. Wer auf eine Finanzierungshilfe angewiesen ist, kann auf Unterstützungsmöglichkeiten zurückgreifen oder zumindest die eigenen Weiterbildungskosten steuerlich absetzen. Hier finden Sie weitere Hinweise.
Finanzielle Unterstützung für Kurse - Sprechen Sie uns an!
Die Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Westfalen und Lippe e.V. richtet seine Bildungsarbeit in christlicher Verantwortung danach aus, Menschen "zu einem sozialen und verantwortungsvollen Zusammenleben in der Gesellschaft" (Zitat: Leitbild des EBW) zu befähigen. Wir möchten Teilhabe für alle ermöglichen!
Auch für bestimmte Bildungsangebote haben Sie die Möglichkeit, uns in der Geschäfts- und Studienstelle auf Ermäßigungen, Förderfonds etc. anzusprechen. Entscheidungen über Ermäßigungen werden auf Einzelfallbasis nach individueller Rücksprache mit uns getroffen. Sprechen Sie uns gerne an!
Steuern sparen
Wer für Weiterbildung Geld bezahlt und Steuern abführt, kann sich einen Teil davon vom Fiskus zurückholen. Ausgaben für Kursgebühren, Lernmaterial und Reisekosten zählen zu den Werbungskosten. Die Pauschale dafür beträgt 1230 Euro. Erst wenn die Kosten für Weiterbildung zusammen mit anderen Werbungskosten (z.B. Fachliteratur, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit) darüber liegen, lohnt sich das Quittungssammeln. Fort- und Weiterbildungskosten sind in voller Höhe als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.
Mehr Informationen unter:
www.wiso-sparbuch.de
Weiterbildungssparen und Weiterbildungsdarlehn
Wer Ansparvermögen, das im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes gefördert wird, vor Ende der Sperrfrist für berufliche Weiterbildung verwendet – etwa um den Eigenanteil zur Bildungsprämie aufzubringen – der erhält trotzdem die Arbeitnehmersparzulage. Für das sogenannte Weiterbildungssparen gelten die gleichen Fördergrenzen wie beim Prämiengutschein.
Kostspieligere Weiterbildungen können über ein zinsgünstiges Darlehn finanziert werden. Das Einkommen des Antragstellers spielt bei der Vergabe keine Rolle.
Die Prämiengutscheine und die Spargutscheine sind in rund 450 Beratungsstellen bundesweit erhältlich. Mehr dazu über das Infotelefon Weiterbildung der bundesregierung unter 030 20179090 oder unter:
Weiterführende Informationen zum Thema
Die Stiftung Warentest hat einen Leitfaden „Weiterbildung finanzieren“ die wichtigsten Förderungen auf einen Blick“ als Orientierungshilfe im Förderwald neu aufgelegt. Die Broschüre zeigt übersichtlich, welche Programme für welche Zielgruppe in Frage kommen.
Ihr Ansprechpartner
Uwe Optenhövel
Verwaltung (Seminarorganisation,
Integrationskurse, Berufsbezogene Sprachförderung, Öffentlichkeitsarbeit)
Telefon: 0231/5409-42
E-Mail an U. Optenhövel